Franz-Wartner-Ring 26
94360 Mitterfels
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung – diese Themen können plötzlich jeden treffen. Ob als Hilfsbedürftigen oder Angehörigen. Je älter ein Mensch wird, desto dringlicher ist es rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Denn manchmal gilt es unverhofft schwere Entscheidungen für Jemanden zu treffen, der aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr dazu in der Lage ist. Dann ist es wichtig zu wissen, wie denn ihre Nächsten selbst entscheiden würden, falls sie es noch könnten.
Um das Erstellen von Vollmachten und Verfügungen – die auch im Notfall anerkannt werden – zu ermöglichen, stellen wir Ihnen über unsere Kooperationspartner auf Wunsch Fragebögen zur Verfügung. Diese bilden die Grundlage zur Erstellung von persönlichen und rechtssicheren Vollmachten und Verfügungen durch empfohlene Fachanwälte.
Welche Vollmacht brauchen Sie?
Lassen Sie uns zusammen Ihre individuelle Situation besprechen und die passende Vollmacht oder Verfügung finden!
Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern kleiner Kinder.
Eine Sorgerechtsverfügung gibt die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem man vertraut. So können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausgeschlossen und so klar festgelegt werden, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.
Sie sind Unternehmer der Kopf und der Motor Ihrer Firma. Was geschieht wenn Sie unerwartet und ungewollt durch Unfall Oder Krankheit längerfristig verhindert sind?
Im Rahmen einer Unternehmervollmacht können Sie eine Person und den Umfangder Vollmacht bestimmen. So können auch in dieser Phase Entscheidungen im Sinne des Unternehmens mit klar definierten Anweisungen getroffen werden.
Eine Vorsorgevollmacht gilt für den Fall einer dauerhaften Betreuungsmöglichkeit oder wenn der Betroffene nur vorübergehend nicht mehr in der Lage sein sollte seine Angelegenheiten selbst zu bestimmen.
Diese ist seit 2009 bindend. In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können, im voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.
In einer Trauerfallverfügung haben Sie die Möglichkeit wichtige Dinge nach Ihrem Tod festzulegen. So zum Beispiel die Wahl der Bestattungsform, des Ortes oder besondere Wünsche zur Trauerfeier und deren Finanzierung.
In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheitsbedingt- oder unfallbedingt nicht mehr äußeren können. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden in einer Betreuungsverfügung genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen. Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen.
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