Einkommen sichern.

Arbeitskraft sichern und ver­sichern.

Wir leisten uns teure Handytarife, ver­sichern unser Auto Vollkasko, geben viel Geld für Urlaub aus, gehen gerne essen und gönnen uns modische Kleidung. Und evtl. legen wir noch etwas fürs Alter zurück. All das ist nur möglich weil wir arbeiten und damit Geld für den Lebensunterhalt verdienen.

Aber was passiert wenn plötzlich arbeiten unmöglich wird? Wenn eine Vorsorge aus gesundheitlichen Gründen für sich oder die Familie von heut auf morgen unmöglich wird?

Verzicht oder Einschränkung wären die Folge. Evtl. stellt sich sogar die Frage nach dem „überleben“. Die Absicherung der Arbeitskraft ist einer der wichtigsten Bausteine der privaten Vorsorge. Dabei gilt „je früher desto besser“. Denn körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen treffen uns wie aus heiterem Himmel. Es geht also um ein hohes wirtschaftliches Gut.

Deshalb überlegen Sie nicht lange – sprechen Sie mit uns. Gemeinsam finden wir eine bedarfsgerechte Lösung um Sie vor finanziellen Einbußen und zusätzlichen Kosten zu schützen.

Berufs- / Dienstunfähigkeit.

 “Einkommen fürs Auskommen” – Rund jeder Vierte der Arbeitnehmer eines Geburtsjahrganges wird im Laufe seines Arbeitslebens nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeitsfähig sein. Soweit die Statistik. Dass Sie davon überzeugt sind, nicht dazuzugehören, zeugt von Optimismus und wäre fahrlässig. Doch betrachten wir es realistisch: In Deutschland gibt es derzeit über zwei Millionen Berufs- und Erwerbsunfähige.
Das Risiko, einmal dazuzugehören, ist also durchaus vorhanden. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei eins zu vier: dass heißt aber nicht, dass jeder Erwerbstätige zu 20% sondern das jeder Vierte oder Fünfte zu 100 % berufsunfähig wird.  Und wer durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig wird, setzt seinen und den Lebensstandard seiner Familie aufs Spiel! Denn die  staatlichen Leistungen und sonstigen Versorgungen reichen im Ernstfall nicht aus. So erhalten vor allem nach 1961 geborene Per­sonen im Falle der Berufs­unfähig­keit durch Unfall oder Krankheit in der Regel keine Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung –  außer bei evtl. kompletter Erwerbsunfähigkeit. Und auch hier gelten noch bestimmte Voraussetzungen wann eine Rente überhaupt fällig wird. Deshalb schützen Sie sich und die Familie vor dem existenziellen Notstand.

Pflege­ver­si­che­rung.

„Früher an später denken – Pflegefalle vermeiden“ Die Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit wird zunehmend zu einer gesellschaftlichen Aufgabe und Herausforderung. Und die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung ist nach wie vor keine Vollkaskoversicherung, bei der alle pflegebedingten Kosten übernommen werden.

Bereits heute sind über 2,5 Mio.  Menschen  hierzulande pflegebedürftig – Tendenz weiter steigend. Und Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Ein Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit oder ein Schlaganfall sind einige von vielen Ursachen, die Pflegfälle auslösen können. Und die Kosten? Diese werden ebenso weiter explodieren, so dass finanzielle Vorsorge unabdingbar wird. Denn wer pflegebedürftig wird, muss wegen geringer staatlicher Zuwendungen mit immensen finanziellen Aufwendungen rechnen.

Denn trotz PSG II bleibt in allen Pflegegraden – ob zu Hause oder im Pflegeheim – eine große Versorgungs-/oder Pfleglücke, die aus eigenen Mitteln bezahlt werden muss. Dabei können auch Angehörige für die Begleichung der Kosten herangezogen werden.

Für uns zählt die Information über den Schutz vor einer etwaigen Pflegefalle in jedem Gespräch rund um das Thema Alters­vorsorge. Und das nicht erst ab der Generation 50+.

 

Krankentagegeld.

Was ist, wenn ich krankheitsbedingt arbeitsunfähig bin? Bin ich abgesichert bei längerer Krankheit? Welche gesetzliche Versorgung steht mir zu? Je nach Tätigkeitsstatus bzw. Art der Kranken­ver­si­che­rung ergeben sich unterschiedliche Absicherungssituationen. Und Krankentagegeldfälle dauern immer länger an.

Erkrankt ein Arbeitnehmer, zahlt sein Arbeitgeber i.d.R. innerhalb der ersten sechs Wochen den Lohn weiter. Fällt der Ausfall länger aus, zahlt die gesetzl. Kranken­ver­si­che­rung ein Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttolohnes bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens jedoch 90% des Nettoeinkommens. Nach 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren endet der Anspruch und der Versicherte erhält keine Leistungen mehr.

Für Selbständige fällt die Rechnung noch schlechter aus. Aus der Krankheit erwächst meistens ein vollständiger Verdienstausfall. Denn es gibt niemanden, der diesen vorübergehend auffängt. Seit 1.1.2009 haben Selbständige, die gesetzlich versichert sind, ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ergeben sich schnell finanzielle Belastungen und womöglich existenzbedrohende Situationen. Ob gesetzlich oder privat versichert – gegen Verdienstausfall schützt eine Krankentagegeldversicherung.

 

Versicherung gegen schwere Krank­hei­ten.

 Gesundheit ist nicht selbstverständlich. Krebs, Herzinfarkt oder ein Gehirnschlag sind häufig auftretende Krank­hei­ten, von denen jeder im Vorfeld denkt: „So etwas trifft immer nur andere, mich nicht.“ Falsch! Es kann jeden Einzelnen von uns treffen – jederzeit. Beispielsweise erleiden jedes Jahr 300.000 Menschen in Deutschland einen Herzinfarkt. Falls Sie danach nicht wieder voll erwerbsfähig sind, zahlt die gesetzliche Sozialversicherung eine Rente, deren Höhe ungewiss und aller Voraussicht nach bei unzureichenden Ersparnissen nicht ausreichend ist. In solchen Fällen springt die Dread Disease Versicherung ein. Sie stellt Ihnen im Falle einer schweren Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsunfähigkeit das nötige Kapital zur Verfügung.

Diese Art der Absicherung eröffnet Ihnen die verschiedensten Möglichkeiten, auf Ihre neue Lebenssituation flexibel zu reagieren. Sie können Hypotheken und andere Verbindlichkeiten vorzeitig tilgen oder eine zusätzliche Rente aufbauen. Und anstehende Kosten für Spezialbehandlungen oder Umbauarbeiten durch Invalidität können leichter getragen werden.


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