Erben und Schenken.

Vermögen strukturieren und steueroptimiert übertragen.

Testament – Erbschaftsvertrag – Schenkungsvertrag – haben Sie rechtzeitig an die Nachlassregelung gedacht? Falls nein, ist die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Sinne? Welche Auswirkungen hat dies auf die Nachkommen i.S. Erbschaftssteuer?

Einige Hundert Milliarden Euro werden bis 2020 jedes Jahr in Deutschland vererbt. Von einer Generation, die über die letzten Jahre Zeit hatte, Vermögen aufzubauen. Doch nicht nur die Sicherung und der weitere Ausbau des erreichten Wohlstands ist das Ziel dieser Generation. Auch der Wunsch nach einer möglichst verlustfreien Übertragung auf die Erben beschäftigt sowohl Eltern, Großeltern als auch weitere Verwandte. So kann es durchaus sinnvoll sein bereits zu Lebzeiten Bestandteile des Vermögens weiterzugeben. Vor allem um noch selbstbestimmt eine rechtlich gültige Regelung zu hinterlassen und so nachteilige Besteuerungen zu vermeiden.

Unter Beachtung der Rahmenbedingungen informieren wir Sie gerne über verschiedene Arten der individuellen Nachlassgestaltung ggfs. unter Einbeziehung weiteren fachlichen Rats (Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater).

Nachlass rechtzeitig planen und clever gestalten.

Welche Möglichkeiten gibt es eigentlich bereits zu Lebzeiten zur optimierten Vermögensweitergabe? Wie sind dabei ihre Vorstellungen umsetzbar? – individuelle Lösungen sind dabei das Maß der Dinge.

Risiko­lebens­ver­si­che­rung.

Sie dient zur Absicherung bzw. zum Schutz der Hinterbliebenen. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an den Bezugsberechtigen ausgezahlt. Diese Leistung ist für den Empfänger einkommenssteuerfrei. Ob die Auszahlung erbschaftssteuerfrei ist, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Durch entsprechende Optimierungen können komplett steuerfreie Vorgänge gestaltet werden.

Ster­be­geld.

Risiko­lebens­ver­si­che­rung ohne Ablaufdatum – nutzen Sie diese Alternative falls Liquiditätsengpässe durch einen Todesfall drohen. Vor allem bei Vererbung von Immobilien oder Gewerbe. Pflichtteil und Erbschaftssteuer können dadurch abgesichert werden.

Schenkung mit Vetorecht.

Sie beabsichtigen eine Schenkung zu Lebzeiten? – beachten Sie dabei evtl. die Möglichkeit bzw. den Einbau eines Vetorechts. Mit der entsprechenden Vertragskonstellation kann dies erreicht und das Vetorecht dann sogar vererbt werden.

Steueroptimiertes Schenken.

Vermögen zu Schenken ist eine adäquate Methode. In Höhe der Freibeträge kann alle zehn Jahre Geld oder Vermögen steuerfrei übertragen werden. Aber was ist, falls diese Freibeträge nicht ausreichen? Die Schenkung einer lebenslangen Rente ist dabei eine Möglichkeit einen Teil seines Erspartem steueroptimiert zu verteilen um so Schenkungssteuer zu sparen.

Rentenversicherung.

Wenn es ums Erben und Schenken geht, bietet sie entscheidende Vorteile. Entsprechend der jeweiligen Alterskonstellation ergeben sich attraktive Möglichkeiten, um Vermögen als Erbe oder Schenkung weiterzugeben oder steuerfrei anzulegen. Sie bestimmen wer der Begünstigte ist und behalten unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Kontrolle darüber. Stichwort: Erbschaftssteueroptimiert und abgeltungssteuerfrei übertragen mit Kapitalverfügung!


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